1 Definition
Bei der Fußreflexzonentherapie handelt es sich um ein so genanntes alternatives Heilverfahren. Grundgedanke ist dabei die Annahme, dass sich jede einzelne Körperregion auf eine spezielle Zone des Fußes projiziert.
2 Grundprinzip
Das Prinzip der Fußreflexzonentherapie beruht auf der Entdeckung und Entwicklung des amerikanischen Arztes Dr. W. Fitzgerald, der 1916 seine Methode erstmals der Öffentlichkeit vorstellte. Fitzgerald’s Theorie teilt den Menschen gedanklich in zehn senkrechte Abschnitte auf. Diese zehn Abschnitte werden auf die Füße projiziert. Nach der Ansicht Fitzgerald’s ist im Fuß bzw. den Füßen der ganze Mensch abgebildet. Die rechte Körperhälfte ist am rechten Fuß zu finden und die linke dementsprechend im linken Fuß. Zonen, die in der Mitte liegen, sind auch im Fuß in der Mitte vorhanden. Organe, die zweimal vorkommen, wie z. B. die Nieren, sind jeweils rechts und links auf den Füßen projiziert. Organe, die nur einmal vorkommen, sind der entsprechenden Fußseite zuzuordnen, zum Beispiel die Leber rechts, die Milz links.
3 Behandlung
Der Therapeut macht am Anfang einen Sicht- und Tastbefund und legt danach seine Vorgehensweise und die Arbeitsintensität fest. Das wichtigste Prinzip der Reflexzonentherapie ist die Harmonisierung des ganzen Körpers. „Erschlaffte“ Zonen werden intensiv und fest durchgearbeitet, „übererregte“ Zonen, wo sehr hohe Spannungen vorhanden sind, werden weich und sanft behandelt. Damit soll die Spannung im korrespondierenden Gewebe normalisiert werden.
4 Wirkungen
Zur Wirkungsweise der Fußreflexzonentherapie liegen vereinzelte Untersuchungen vor, die jedoch mit zu geringen Fallzahlen arbeiten, um als Wirkungsbeleg dienen zu können. Es handelt sich daher um kein anerkanntes Verfahren der Schulmedizin. Meist werden individuelle, empirische Falldarstellungen aufgeführt. Kontrollierte klinische Studien fehlen hingegen.
Ein wichtiger Aspekt der Therapie ist die intensive Auseinandersetzung mit dem Patienten, die durch suggestive Beeinflussung eine Verbesserung der Beschwerden bewirken kann. Reaktionen auf die Reflexzonentherapie können u.a. sein: Schweißbildung, entspannter Schlaf oder psychische Umstimmung.
5 Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche der Fußreflexzonentherapie sind breit gefächert. Unter anderem wird das Verfahren bei Migräne, Heuschnupfen, Menstruationsbeschwerden, Verdauungsstörungen, Asthma, Rheuma oder zur Nachbehandlung des Hörsturzes eingesetzt.
Die Fußreflexzonentherapie hat bei psychosomatischen Störungen als ergänzendes Verfahren eine Berechtigung. Man darf sie jedoch nicht – vor allem bei ernsthaften Erkrankungen wie z.B. Krebs – als Ersatz einer wissenschaftlich anerkannten Therapie betrachten.
Quelle: doccheck flexikon
6 Wer darf die Fußreflexzonentherapie anbieten?
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom 08.11.1988 handelt es sich bei der Fußreflexzonenmassage um Ausübung von Heilkunde im Sinne ….. Abs. 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Besta…ung (Heilpraktikergesetz). Danach ist Ausübung der Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zweck dieser Regelung und des daran anknüpfenden Erlaubnisvorbehaltes zur Ausübung der Heilkunde ist es, der Bevölkerung einen angemessenen Schutz gegenüber Gesundheitsgefährdungen durch Unberufene zu geben.
Nach der Rechtssprechung (auch des Bundesverwaltungsgerichtes) ist die Ausübung der Heilkunde jedoch nicht in jedem Fall erlaubnispflichtig, sondern nur dann,
- wenn die Tätigkeit, sei es im Hinblick auf das Ziel, die Art oder die Methode der Tätigkeit oder für die Feststellung, ob im Einzelfall mit der Behandlung begonnen werden darf, ärztliche Fachkenntnisse voraussetzt und
- wenn die Behandlung gesundheitliche Schäden verursachen kann.
Das OVG Koblenz stellt in seinem Urteil fest …
dass auch nach dieser Auslegung des Heilpraktikergesetzes die Fußreflexzonenmassage erlaubnispflichtige Heilkundeausübung ist.
Mangels Abhängigkeit von ärztlichen Anweisungen stelle sich die Behandlung als eigenständige, in sich abgeschlossene Behandlungsart dar. Hierin liege bereits der wesentliche Unterschieid zu den nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes fallenden Heilhilfsberufen, wie z. B. die Tätigkeit eines Masseurs.
Die Fußreflexzonenmassage gehe erklärtermaßen von einer Wechselbeziehung zwischen bestimmten Fußpartien und diesen zugeordneten Organen oder Körperteilen aus. Aufgrund der behaupteten Zuordnung solle durch Massieren eines bestimmten Punktes am Fuß auf ein an derer Stelle des Körpers vorhandenes Leiden eingewirkt werden. Somit müsse der Massage notwendigerweise grundsätzlich eine diagnostische Tätigkeit vorausgehen, an die sich dann gezielt eine Behandlung der wirklichen oder vermeintlichen Leiden eines Patienten durch Fußreflexzonenmassage anschließe. Diese diagnostische Tätigkeit sei jedoch eine typisch ärztliche und setze ärztliche Fähigkeiten voraus.
Damit erfülle sie nach Auffassung des Gerichtes auch die im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für die Annahme einer Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz zu fordernde weitere Voraussetzung der möglichen, nicht nur unwesentlichen Gesundheitsgefährdung der Patienten bei Anwendung durch nicht heilkundrechtlich zugelassene Therapeuten. So bestehe, soweit sie von Nichtheilkundigen angewendet wird, insbesondere die Gefahr, dass eine der ärztlichen Behandlung bedürfende Krankheit nicht als solche erkannt werde und insoweit der Patient einem erheblichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt ist.
Kurz gesagt: NUR Ärzte und Heilpraktiker dürfen diese Therapie eigenverantwortlich anbieten.
Leider gibt es immer wieder „schwarze Schafe“, die mit einer Dreistigkeit Therapien anbieten und an Patienten ausführen, ohne dazu berechtigt zu sein.
In meiner langjährigen Tätigkeit als Heilpraktikerin habe ich immer wieder Patienten, die mir von solchen Anwendungen berichtet haben. Wenn man mal genauer nachfragt, was dort getan wurde, stehen einem die Haare zu Berge.
Fußreflexzonentherapie in Schwerin: Gesundheitszentrum Schwerin e.V., Lübecker Str. 53